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Katastrophenschutz

Neben den Feuerwehren und dem Deutschen Roten Kreuz wurden erstmals im Deutschen Kaisereich (1871-1918) militärische Hilfskommandos bei Großschadensanlagen eingesetzt. Während des Nationalsozialismus bildeten die drei genannten Hilfsdienste auch den Kern des Katastophenschutzes im zivilen Luftschutz - SHD (Sicherheits- und Hilfsdienst).

Nach dem zweiten Weltkrieg begann der Wiederaufbau des Katastrophenschutzes mit der Gründung des technischen Hilfswerks (1950), dem Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (1956) und dem Luftschutzdienst. Anstelle des Grundwehrdienstes wurde es Wehrpflichtigen ermöglicht eine 10jährige Verpflichtung im Katastrophenschutz und internen Diensten der Träger (z.b. Malteser Hilfsdienst) einzugehen.

Mit Ende des Kalten Krieges kam es zu einem starken Abbau des Katastrophen- (und Zivil-)schutzes. Neben der Schließung von Warnämtern, Hilfskrankenhäusern und Schutzräumen, wurde auch die Verpflichtung im Katastrophenschutz anstelle des Grundwehrdienstes auf 6 Jahre herab gesetzt. Letztere wurde im §13a Wehrplichtgesetz und §14 Zivildienstgesetz geregelt, wobei bis heute eine Mindestzahl von 100 Dienststunden im Jahr geleistet werden müssen.

Seit den Terroranschlägen 2001 nimmt der Katastrophenschutz wieder einen steigenden Stellenwert ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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